F R Ü H - Ü B T - S I C H . . .
Hort an der Liv-Ullmann-Schule
Aufnahmealter:
- ab Schulalter
- bis zum 14. Lebensjahr
Öffnungszeiten:
- Frühhort: 06:00 - 08:00 Uhr
- Schulzeit: 12:00 - 17:00 Uhr
- Ferienzeit: 06:00 - 17:00 Uhr
Profil / Konzept der Einrichtung:
- enge und professionelle Kooperation mit der Liv-Ullmann-Schule
- Hort als qualitative Ergänzung zur Schule
- sie lernen Unbekanntes auszuprobieren
- Freude an freiem Spiel und Bewegung in der Natur
- Erwerb von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
- jedes Kind ist einzigartig und bedarf unserer Zuwendung
- individuelle Hausaufgabenbetreuung in kleinen Gruppen
- abwechslungsreiche, individuelle Ferienbetreuung
- jahreszeitliche Angebote
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Hortfeste zu den Sommerferien und an Weihnachten
Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
Bescheide des Landkreises Harz erfolgen auf Rechtsgrundlage der Gewährung teilstationärer Hilfen nach §§ 53, 54 Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Harz.
Informationen hierüber, Ansprechpartner sowie Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Hort an der Liv-Ullmann-Schule
Walther-Rathenau-Straße 15 | 38855 Wernigerode
Ansprechpartnerin: Bettina Weinberg
Telefon:0 3943. 50 32 81 I Mobil: 01 51. 11 34 65 56