Liebe Besucher der Lebenshilfe!
Wir möchten auch in dieser schwierigen Zeit allen Bewohnern unserer Einrichtungen den Besuch durch Freunde und Angehörige ermöglichen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der 9. Eindämmungsverordnung vom 15.12.2020 die Besuche weiterhin gestattet.